Die Kosten für die von mir durchgeführten naturheilkundlichen Diagnose- und Behandlungsverfahren sind individuelle Gesundheitsleistungen, die im allgemeinen nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden.
Über die meisten privaten Krankenkassen, Beihilfe oder private Zusatzversicherungen können Sie, je nach dem von Ihnen gewählten Tarif, meine Behandlungskosten ganz oder teilweise abrechnen. In diesen Fällen kann ich Ihnen eine Rechnung nach der gewählten Gebührenordnung stellen.
Die meisten meiner Patienten sind jedoch Selbstzahler. Als Selbstzahler kannst du mit 110 € für 1 Stunde, und mit 55 € für 1⁄2 Stunde rechnen, je nach Aufwand.
Osteopathische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen. Unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen bezuschusst, hat der BVO – der Bundesverband Osteopthie e.V. für Sie zusammengefasst. Die Bezuschussung ist eine freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und wird in deren Satzung geregelt. Über den nebenstehend Link können Sie überprüfen, ob osteopathische Leistungen anteilig von Ihrer Kasse erstattet werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Mein Tipp: Erkundigen Sie sich vor Ihrem Behandlungstermin direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Modalitäten.